AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Kurt Halder Elektroinstallationen Inh. Bernd Halder (nachfolgend „Kurt Halder Elektroinstallationen“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt; es sei denn, Kurt Halder Elektroinstallationen hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kurt Halder Elektroinstallationen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegen stehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners von Kurt Halder Elektroinstallationen der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
Alle Vereinbarungen, insbesondere Änderungen, Ergänzungen sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen und Nebenabreden, die zwischen Kurt Halder Elektroinstallationen und den Vertragspartnern zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
3.2. Eventuelle Zusatzleistungen wie Zimmerer-, Putz-, Malerarbeiten und Ähnliches sind nicht im Leistungsumfang von Kurt Halder Elektroinstallationen enthalten und müssen separat vergütet werden.
3.3. Kurt Halder Elektroinstallationen behält sich das Recht vor, zur Umsetzung des Vertrags erforderliche Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
3.4. Die Lieferfrist bzw. die Frist zur Leistungserbringung wird jeweils individuell in Absprache festgelegt. Falls keine spezifische Vereinbarung getroffen wird, legt Kurt Halder Elektroinstallationen die entsprechende Frist fest.
Für Mängel haftet Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder wie folgt:
9.1. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich zu rügen.
9.2. Weist die Anlage bei Ab- bzw. Übernahme einen Mangel auf, ist Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
9.3. Der Vertragspartner kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.4. Der Vertragspartner darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten. Er stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.
9.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Vertragspartners oder von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nicht eingeschalteter Dritter entstehen.
9.6. Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller einzelner Anlagenbestandteile direkt dem Endkunden Garantien nach den entsprechenden Herstellerangaben jeweils auf Basis eines selbstständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller Garantieleistungen an Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder erbringen, wird Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder die daraus entstehenden Ansprüche an den Vertragspartner abtreten.
9.7. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft gelten die Bestimmungen des § 377 HGB.
10. Vertragsrücktritt
11.1. Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Vertreter von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder oder deren Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung bzw. des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 aufgeführten Fälle gegeben ist.
11.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.