AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen der Firma Kurt Halder Elektroinstallationen Inh. Bernd Halder (nachfolgend „Kurt Halder Elektroinstallationen“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt; es sei denn, Kurt Halder Elektroinstallationen hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kurt Halder Elektroinstallationen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegen stehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners von Kurt Halder Elektroinstallationen der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
Alle Vereinbarungen, insbesondere Änderungen, Ergänzungen sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen und Nebenabreden, die zwischen Kurt Halder Elektroinstallationen und den Vertragspartnern zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.

2. Angebote
 
Die Angebote von Kurt Halder Elektroinstallationen sind freibleibend. Dies gilt auch für technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen und dgl., an denen sich Kurt Halder Elektroinstallationen Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Technische Änderungen der Komponenten und/oder technische Weiterentwicklungen werden vorbehalten. Die Weitergabe von Angebotsunterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von Kurt Halder Elektroinstallationen.
 
3. Umfang der Lieferungen/Leistungen und Ausführungsfristen
 
3.1. Die konkrete Leistungsdurchführung ist in der Auftragsbestätigung von Kurt Halder Elektroinstallationen festgelegt.
3.2. Eventuelle Zusatzleistungen wie Zimmerer-, Putz-, Malerarbeiten und Ähnliches sind nicht im Leistungsumfang von Kurt Halder Elektroinstallationen enthalten und müssen separat vergütet werden.
3.3. Kurt Halder Elektroinstallationen behält sich das Recht vor, zur Umsetzung des Vertrags erforderliche Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
3.4. Die Lieferfrist bzw. die Frist zur Leistungserbringung wird jeweils individuell in Absprache festgelegt. Falls keine spezifische Vereinbarung getroffen wird, legt Kurt Halder Elektroinstallationen die entsprechende Frist fest.
 
4. Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Entgelte bzw. Preise verstehen sich als Nettopreise. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

4.2. Abschlagszahlungen sind nach Baufortschritt bzw. vor Materiallieferungen zu leisten, sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder einem Zahlungsplan etwas anderes festgelegt ist.

4.3. Das Entgelt ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Kurt Halder Elektroinstallationen berechtigt, Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des § 288 BGB zu fordern. Sollte Kurt Halder Elektroinstallationen einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, besteht das Recht, diesen geltend zu machen.

4.4. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Sofern es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.5. Liegen Umstände vor, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners hinweisen und dadurch den Zahlungsanspruch von Kurt Halder Elektroinstallationen gefährden, kann Kurt Halder Elektroinstallationen die Erbringung von Leistungen bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehreren Teillieferungen bekannt werden sollten. Im Falle der Ablehnung der Vorauszahlung oder Nichtleistung trotz Fristsetzung ist Kurt Halder Elektroinstallationen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Bei einem gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen des Vertragspartners oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht zusätzlich ein Rücktritts- und Schadenersatzanspruch.

5. Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen; Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

5.1. Der Vertragspartner, also Kurt Halder Elektroinstallationen, trägt auf eigene Kosten dafür Sorge, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme gemäß den vereinbarten Bedingungen beginnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Vereinbarte Montagebedingungen, wie Leitungswege, Verlegetechniken usw., können ohne weitere vorherige Rücksprache umgesetzt werden.

5.2. Es obliegt dem Vertragspartner, sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten erfüllt sind. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass die Gebäudestatik bzw. die Bodenbeschaffenheit den Anforderungen für die Installation der Anlage gemäß dem jeweiligen Angebot von Kurt Halder Elektroinstallationen entsprechen.

5.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und Kurt Halder Elektroinstallationen vor Beginn der Installation zur Verfügung zu stellen. Beiträge und Gebühren, die im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren anfallen oder vom Energieversorger bzw. dem Verbundnetzbetreiber erhoben werden (insbesondere Nachprüfungs- und Anschlussgebühren), trägt der Vertragspartner. Falls Kurt Halder Elektroinstallationen mit der Einholung der Genehmigungen beauftragt wird, übernimmt Kurt Halder Elektroinstallationen insbesondere keine Verantwortung für Fehler oder Verzögerungen seitens der Genehmigungsstelle. Der Vertragspartner gestattet Kurt Halder Elektroinstallationen und den beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

5.4. Sofern der Vertragspartner nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist, auf dem die Anlage installiert wird, versichert er, die Erlaubnis zur Installation vom Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten eingeholt zu haben und diese für die Dauer der Installation innezuhaben. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners oder schuldhafter Verletzung anderer Mitwirkungspflichten ist Kurt Halder Elektroinstallationen berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen, einschließlich eventueller Mehrkosten. Mit dem Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Anlage auf den Vertragspartner über.

6. Lieferfristen; Lieferverzug; Gefahrenübergang bei Materiallieferungen

6.1. Termine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt werden.

6.2. Falls Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners zur Einhaltung von Fristen oder Terminen nicht rechtzeitig erfolgen, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung. Dies gilt nicht, wenn Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder die Verzögerung zu vertreten hat. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder ihre Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., die Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder beauftragten Dritten oder deren Auftragnehmern.

6.3. Die Haftung von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verzug, der auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder beruht, haftet Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.4. Der Gefahrenübergang bei Materiallieferungen erfolgt ab den Lagern von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder bzw. der beauftragten Lieferanten. Dies gilt auch für Teillieferungen einzelner Komponenten einer Gesamtanlage. Der Versand erfolgt unversichert, wobei die Versandart von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder festgelegt wird. Eine Versicherung wird nur auf Wunsch des Vertragspartners und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine Gutschrift für Schäden erfolgt erst, wenn Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder die Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Weitere Verpflichtungen werden von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nicht übernommen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Das Eigentum an allen Komponenten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Entgelts auf den Vertragspartner von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder über. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Kurt Halder Elektroinstallationen das Eigentum an den Komponenten vor.

7.2. Im Falle von Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, behält sich Kurt Halder Elektroinstallationen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten zurückzufordern. Jegliche Kosten für die Demontage, Rückgabe und technische Veränderungen, die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Vertragspartners erfolgten, trägt der Vertragspartner selbst.

7.3. Bis zum Eigentumsübergang hat der Vertragspartner die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und andere übliche Risiken zu versichern.

7.4. Sollte die gelieferte Vorbehaltsware von Kurt Halder Elektroinstallationen mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden werden, steht Kurt Halder Elektroinstallationen das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Vertragspartner kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, Kurt Halder Elektroinstallationen das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Kurt Halder Elektroinstallationen zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung unentgeltlich zu übertragen und diese für Kurt Halder Elektroinstallationen zu verwahren.

7.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Vertragspartner untersagt, die Komponenten zu verpfänden oder sicherungsübereignen. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Vertragspartner nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Jegliche Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehen, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Kurt Halder Elektroinstallationen ab.

7.6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Kurt Halder Elektroinstallationen hinweisen und Kurt Halder Elektroinstallationen unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Kurt Halder Elektroinstallationen die im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner von Kurt Halder Elektroinstallationen.

8. Abnahme bzw. Übernahme

8.1. Die Abnahme erfolgt durch den Vertragspartner nach betriebsfertiger Montage der Anlage. Falls zwischen Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder und dem Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, geht mit der Übergabe der verkauften Sachen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über. Von der Übergabe ist dann auszugehen, wenn die Anlage in Benutzung ist. Der Übergabe steht gleich, wenn der Vertragspartner in Verzug der Annahme ist.

8.2. Der Abnahme bzw. Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner die Anlage nicht innerhalb einer ihm von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Vertragspartner dazu verpflichtet ist. Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von Dritten vertreten lassen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist.

 
9. Gewährleistung

Für Mängel haftet Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder wie folgt:

9.1. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich zu rügen.

9.2. Weist die Anlage bei Ab- bzw. Übernahme einen Mangel auf, ist Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

9.3. Der Vertragspartner kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9.4. Der Vertragspartner darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten. Er stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.

9.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Vertragspartners oder von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

9.6. Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller einzelner Anlagenbestandteile direkt dem Endkunden Garantien nach den entsprechenden Herstellerangaben jeweils auf Basis eines selbstständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller Garantieleistungen an Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder erbringen, wird Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder die daraus entstehenden Ansprüche an den Vertragspartner abtreten.

9.7. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft gelten die Bestimmungen des § 377 HGB.

10. Vertragsrücktritt

10.1. Beide Parteien sind zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts, unter folgenden Voraussetzungen berechtigt:

a) Bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die im Angebot von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhung insgesamt 3% des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot ausmachen.

b) Bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 6 Monate gegenüber dem im Angebot von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.

10.2. Soweit Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder vom Vertrag zurücktritt, hat sie dem Vertragspartner auf deren Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittsvoraussetzungen nach Maßgabe der Ziffern 10.1 vorzulegen. Darüber hinaus werden jegliche Schadenersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen im Sinn von Ziffer 10.1. b) resultieren, ausgeschlossen.

11. Haftungsumfang
 

11.1. Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die Vertreter von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder oder deren Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung bzw. des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 aufgeführten Fälle gegeben ist.

11.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Werbung, Referenz
 
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder die installierte Anlage oder sonstige Vertragsleistungen als Referenz benennen und mit Lichtbildern insbesondere im Internet werben darf.
 
13. Produktspezifische Bedingungen Photovoltaik
 
13.1. Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Betreiber der PV-Anlage und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Vertragspartner obliegt.
 
13.2. Der Vertragspartner von Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder stellt sicher, dass sämtliche zur Montage der Photovoltaik-Anlage erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Behörden eingeholt worden sind. Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder kann einen entsprechenden schriftlichen Nachweis von seinem Vertragspartner vor dem Beginn der Montage verlangen.
 
13.3. Mit der Anlieferung der einzelnen Bauteile der Photovoltaik-Anlage am Installationsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs hinsichtlich der Bauteile auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner ist für die Sicherheit der Bauteile verantwortlich.
 
14. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges
 
14.1. Erfüllungsort für alle Zahlungen und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist 89584 Ehingen/Donau. Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
14.2. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies den rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Stand der daneben getroffenen Vereinbarungen nicht. Im Übrigen verpflichten sich der Vertragspartner und Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine rechtsbeständige Regelung solchen Inhalts zu treffen, dass der wirtschaftliche Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in gesetzeskonformer Weise weitestgehend erreicht wird.
 
15. Datenverarbeitung
 
Kurt Halder Elektroinstallationen Inhaber Bernd Halder weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten der Vertragspartner entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.
 
Stand: 15.01.2024